Logo 4
Großtagespflege

Auszug aus dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG):

“Tagespflege ist die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch eine Tagespflegeperson im Umfang von durchschnittlich mindestens 10 Stunden wöchentlich pro Kind in geeigneten Räumlichkeiten.”

“In Tagespflege können im Rahmen des § 44 SGB VIII pro Tagespflegeperson bis zu fünf gleichzeitig anwesende, fremde Kinder betreut werden. Werden mehr als acht fremde Kinder von mehreren Tagespflegepersonen in Zusammenarbeit betreut, muss mindestens eine Tagespflegeperson eine Pädagogische Fachkraft sein.”

 

Großtagespflege ist also die Bildung, Erziehung und Betreuung von bis zu 10 Kindern durch mehrere Tagesmütter (=Tagespflegeperson) mit pädagogischer Ausbildung, in geeigneten Räumlichkeiten.

 

Wir möchten eine Großtagespflege für Kinder im Alter von ca. 6 Monaten bis ca. 2,5 Jahren anbieten, also für Kinder, die für den Kindergarten noch zu jung sind.

 

Das Amt für Jugend und Familie Freising erteilt uns die Pflegeerlaubnis und ist auch bei der Auswahl und Vermittlung der Kinder beteiligt.

[Home] [Aktuelles] [Großtagespflege] [Über uns] [Räumlichkeiten] [Anmeldung] [Kosten] [Kontakt] [Impressum]